Mit dem Thema Kurzarbeit sind diverse rechtliche und praktische Fragen verbunden.
Wir nahmen dies zum Anlass, eine Informationsveranstaltung zum Thema Kurzarbeit durchzuführen.
"Stellen Sie sich gedanklich ein 'U' vor." Anschaulich beschrieb Fred Lacaszus von der Agentur für Arbeit, wie die Kurzarbeitsregelung als "Brücke über das Tal des vorübergehenden Auftrags- oder Kundenrückgangs" aufgebaut ist.
Dass das Thema Kurzarbeit auf großes Interesse stößt, zeigt die hohe Anzahl an Teilnehmern aus verschiedensten Bereichen der Industriebranche, die im Haus der Industrie den Vorträgen der Referenten Carsten Sievers und Fred Lacaszus (beide Bundesagentur für Arbeit) mit reger Beteiligung folgten.
Auch Rechtsanwalt Dirk Seeliger, Geschäftsführer Recht bei NiedersachsenMetall, sieht in dieser Veranstaltung großen Bedarf: "Es gibt Hinweise, dass es in der Industrie vor dem Hintergrund kumulierender Risikofaktoren zu Einbrüchen kommen wird." Durch vermehrte Rückfragen an die Rechtsabteilung sowie einen enormen Anstieg an Anfragen über Kurzarbeit in der Agentur für Arbeit, sehen sich alle Beteiligten bestätigt, über die Voraussetzungen und Regelungen des Kurzarbeitergeldes – kurz „KuG“ zu referieren.
Dazu gehörte auch die Vorstellung des Qualifizierungschancengesetz, welches Änderungen in der Weiterbildungsförderung und Unterstützung der Chancenregelungen in den Betrieben ermöglicht. "Aufgrund der Digitalisierung, des demografischen Wandels und des vermehrten Fachkräfteengpasses muss man sich die Frage stellen: Wie kann ich die Fachkräfte an die aktuelle Situation anpassen?" Den Kern hierfür sieht Sievers in der Weiterbildungsförderung. Das Ziel sei es, durch zertifizierte Fortbildungen eine langfristige Anpassung an die Tätigkeit im Betrieb zu gewährleisten.